Die zwei Mitarbeiter von Baufirmen und der Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) hätten ihre Sorgfaltspflichten beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle verletzt, sagte der Oberstaatsanwalt vor dem Kölner Landgericht. Bei der vierten Angeklagten - ebenfalls Bauüberwacherin der KVB - plädierte er auf Freispruch, da ihr wichtige Informationen gefehlt hätten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben Fehler beim U-Bahn-Bau zu dem Einsturz geführt, bei dem im März 2009 zwei Anwohner ums Leben kamen.
dpa/jp