Grund ist, dass Hitze und Trockenheit die Ausbringung von Gülle erheblich erschwert haben. Die Ausbringungsperiode auf Ackerparzellen wurde bereits Ende August verlängert. Auf Acker beginnt die Sperrfrist ausnahmsweise erst am 1. Oktober und endet am 16. Februar.
Wie Bauernbund und Ländliche Gilden in einer Pressemitteilung erklärten, hätte der Minister für Anfang September eine Entscheidung angekündigt, sei dann aber auf Tauchstation gegangen. Als Mitte des Monats, 14 Tage vor Beginn der Sperrfrist, keine Reaktion gekommen sei, habe der Verband den Minister darauf hingewiesen, dass die Landwirte keine andere Wahl haben würden, als ihre Gülle zu entsorgen.
mitt/cd