Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Es verurteilte den Beamten außerdem zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
Der Polizist hatte vor Gericht angegeben, aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt zu haben. Dies ließ das Gericht nicht gelten.
Der Beamte hatte bei zwei Kontrollen insgesamt 150 Euro von Fahrern kassiert, weil ihre Fahrzeuge angeblich technische Mängel aufwiesen. Die Gebühren-Quittungen hatte er vorher am Computer selbst hergestellt.
lrs/pma