Der kommunale Preis fürs Trinkwasser bleibt in der Gemeinde Bütgenbach 2019 unverändert. Grundlage ist die Berechnung aller Kosten fürs Fördern, Aufbereiten und Verteilen des Trinkwassers im Jahr 2017.
Wie hoch war Entschädigung?
Edgar Fink erinnerte daran, dass die wallonische Aufsichtsbehörde Ende 2016 festgestellt hatte, dass in Elsenborn das Trinkwasser während 84 Tagen "nicht konform" war, worüber die Einwohner informiert werden mussten. Das Gemeindekollegium beschloss daraufhin, die Haushalte zu entschädigen.
Über die genaue Höhe konnten Bürgermeister und Schöffen im Gemeinderat keine Auskunft geben. In der Praxis wurde die Entschädigung einfach vom Verkaufspreis des Wassers abgezogen. In der Kostenübersicht wurde sie darum nicht detalliert aufgelistet.
Insgesamt dürfte sich die Summe nach Angaben des Finanzdirektors auf 8000 bis 10.000 Euro belaufen haben.
Die sechs Mitglieder der GfA-Fraktion enthielten sich bei der Abstimmung.
Stephan Pesch