Holzbauten jeder Art, Zäune für Pferdekoppeln oder Stützpfähle für den Obst- und Weinanbau: Das ist das Geschäft der Peter Müller PGmbH. Das heißt vor allem das Imprägnieren von Holz, damit es möglichst lange hält.
Den Betrieb hat der Namensgeber Peter Müller 1971 gegründet - da gab es noch keinen Sektorenplan. Bislang ist alles gut gegangen, auch unter den neuen Geschäftsführern Gilbert Leyens und Kurt Faymonville. Jetzt kündigen sich aber neue europäische Richtlinien an. "Da geht es um Umweltnormen", sagt Gilbert Leyens, "um die Bodenversiegelung oder um die Überdachung von Lagerflächen."
Ende der Fahnenstange
Auch ist die Frage, wie lange für das Imprägnieren der Hölzer (neben Kupfersalz) noch Teeröl verwendet werden darf. In Deutschland oder Frankreich ist es schon verboten.
Eine Anpassung würde bauliche Maßnahmen erfordern. Die gehen nur, wenn das Gelände als industrielles Gewerbegebiet anerkannt wird. "Da wir als Unternehmen in einer Agrarzone schon alle Ausnahmegenehmigungen ausgeschöpft haben, wären uns ansonsten die Hände gebunden," erklärt Gilbert Leyens. "Ohne neue Baugenehmigung ist man da schnell am Ende der Fahnenstange."
Umzug ausgeschlossen
Rund zwei Jahre dürfte eine solche Prozedur im günstigsten Fall dauern. Darauf setzt die Peter Müller PGmbH mit ihren zwei Dutzend Beschäftigten.
Denn ein Umzug in eine bestehende Industriezone sei schon aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen. "Wir müssten ja erst die gleiche Fläche ankaufen, die Anlagen neu aufbauen, mit dem Lager umziehen - das würde Summen erfordern, die für einen kleinen mittelständischen Betrieb nicht zu bewältigen sind", sagt Gilbert Leyens. "Außerdem müsste das bestehende Gelände dann rückgebaut werden, um daraus wieder Weideland zu machen."
Nach einer ersten Informationsversammlung in Möderscheid haben die Bürger nun 15 Tage Zeit, um ihre Bemerkungen und Vorschläge auf schriftlichem Weg bei der Gemeindeverwaltung in Amel einzureichen.
Stephan Pesch