Die Indexierung der Verwaltungsstrafen geht auf einen königlichen Erlass zurück. Statt 55 Euro kostet die Verwaltungsstrafe für Verstöße ersten Grades demnächst 58 Euro, Verstöße zweiten Grades kosten statt 110 bald 116 Euro.
Auch die Fristen, die bei der Anmeldung von großen öffentlichen Veranstaltungen im Norden der DG eingehalten werden müssen, sollen angepasst werden. Statt wie bisher einen Monat vorher, müssen die Organisatoren künftig vier Monate vor der Veranstaltung eine Genehmigung bei der Gemeinde einholen. So soll die Polizei ihre Sondereinsätze bei solchen Events besser planen können.
Nicht klar definiert ist in dem Beschluss, was genau als Großveranstaltung gilt. Bei Unsicherheit sollen Veranstalter sich frühzeitig bei der Polizei oder dem zuständigen Bürgermeister informieren.
ake/est