"Ohne meinen Anwalt sage ich nichts": Krimiserien und Werbespots haben es uns immer wieder vorgemacht. Doch die Wirklichkeit in Belgien sieht anders aus. Verhöre von Beschuldigten verliefen bislang ohne Anwälte. Damit wurde das elementare Recht auf Verteidigung missachtet, findet der Europäische Menschengerichtshof.
Sein Urteil drängt jetzt zu einer Änderung der Praxis. Der Gerichtsbezirk Eupen geht mit gutem Beispiel voran. Hier werden Anwälte bei Verhören durch Untersuchungsrichter zugelassen. Michaela Brück hat sich informiert.