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Ab September gilt das neue belgische Erbrecht

18.08.201814:14
  • Eupen
Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga
Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga

Am 1. September tritt das neue belgische Erbrecht in Kraft. Der Eupener Jurist Axel Kittel wird an einem Infoabend der Lupe V.o.G. am 30. August die Neuerungen vorstellen.

Wenn es ums Erben geht, dann kann ein Testament hilfreich sein. Jurist Axel Kittel erklärt wie es geht: "Ein Testament muss heute und im zukünftigen Recht ein vollständiges handgeschriebenes Dokument sein. Es ist zu empfehlen, dass das Testament auf jeden Fall bei einem Notar gemacht  wird. Dann ist man wenigstens sicher, dass es gefunden wird", so Kittel.

Der klassische Erbschaftsvertrag ist bislang im belgischen Gesetz verboten. Man darf keinen Vertrag über eine Erbschaft machen, die es noch nicht gibt. Im neuen Gesetz wird das zumindest zwischen Eltern, Kindern und Enkelkindern möglich sein. Beispiel: die Eltern übertragen ihr Erbe nicht an ihre Kinder, sondern an ihre Enkelkinder. Die dazwischenliegende Generation verpflichtet sich auf ihren Pflichtteil zu verzichten. "Das muss dann allerdings notariell gemacht werden", so Kittel.

Unter Umständen kann man schon vorher auf sein Erbe verzichten, erklärt Jurist Kittel: "Heute schon kann eine Großmutter ein Testament machen, in dem sie alles ihren Enkelkinder vererbt. Aber da hatten wir bislang noch das Problem der Pflichtteile, die ihre Kinder einklagen könnten, und auf die sie derzeit noch nicht verzichten konnten. Im neuen Recht ist das anders."

Der Infoabend findet statt am 30. August in den Räumlichkeiten der Lupe in der Neustraße 93 in Eupen

Julia Slot

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