Unter anderem sehen die Richter bei dem 42-jährigen Tunesier eine erhebliche Wiederholungsgefahr: Selbst während seiner Inhaftierung habe er versucht, Mitgefangene als IS-Unterstützer zu gewinnen.
Der Tunesier war im Juni 2016 in Düsseldorf zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte laut Urteil bei der Schleusung von Dschihadisten geholfen, die sich dem IS anschließen wollten. Der Mann soll noch vor Verbüßung der kompletten Strafe aus der Haft heraus abgeschoben werden, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
dpa/ake