Anfang Juni hatte das Gericht die Bezirksregierung aufgefordert, bis zum 1. Januar 2019 einen Luftreinhalteplan vorzulegen. Damit solle sichergestellt werden, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte im Stadtgebiet schnellstmöglich eingehalten werden. Gegen die Entscheidung geht das Land jetzt in Berufung.
Auch die Stadt Aachen kündigte Berufung an. Sie ist überzeugt, durch die bisher angestoßenen Maßnahmen die Belastung an Stickstoffdioxid auch ohne Diesel-Fahrverbot unter die Grenzwerte senken zu können.
mitt/ake