Die Globalgenehmigung für das Windparkprojekt auf dem Gebiet der Gemeinden Büllingen und Amel wurde abgelehnt. Zwischen Honsfeld und der Hepscheider Heide wollten die beiden Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Gesellschaften Ecopower und Courant d'air insgesamt sechs Windräder errichten.
Das Projekt sei wichtig, denn so könne man einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissonen leisten und eine Einkommensquelle für Gemeinden und Bürger für die Zukunft erschließen, erklärte Büllingens Bürgermeister Friedhelm Wirtz.
In der Bevölkerung, vor allem im Dorf Honsfeld, hatte es rund 370 Einsprüche gegen das Projekt gegeben. Den Ausschlag für die Ablehnung gab aber ein negatives Gutachten der wallonischen Natur- und Forstbehörde. Darin geht es um 22 schützenswerte Laubbäume und um den Bestand des Rotmilans in der Gegend.
Laut Bauträger und den Gemeinden wurden die Vorteile des Projekts bei der Entscheidung aber nicht genug berücksichtigt. Darunter zahlreiche Kompensationsmaßnahmen für Landwirte und die Umwelt. Deshalb legen sowohl die Gemeinden, als auch der Bauträger gegen die Entscheidung Einspruch ein.
"Es gibt insgesamt 40 Hektar, für die verschiedene Maßnahmen vorgesehen sind. Die Flächen unter den Windrädern sollen nicht gemäht werden, um die Attraktivität für den Rotmilan zu reduzieren", erklärt Achim Langer von Courant d'air. "Abseits vom Windpark sollen elf Hektar vorgesehen werden, wo häufiger gemäht wird, um dem Rotmilan mehr Nahrung zur Verfügung zu stellen. Desweiteren gibt es Maßnahmen wie Heckenpflanzungen oder Flächen mit einer späten Mahd."
Dass ein Windparkprojekt im ersten Anlauf von den zuständigen Behörden abgelehnt wird, ist übrigens keine Seltenheit. Die Gemeinden und die Bauträger sind deshalb zuversichtlich, dass der Windpark schlussendlich doch noch gebaut wird.
ake/mg