Eine Vereinigung hatte gegen die "zunehmende Anglisierung der Universität" geklagt. Laut Gericht ist aber nicht erwiesen, dass die Universität mit den Kursen auf Englisch gegen das geltende Gesetz verstößt.
Die Richter erkannten das Argument der Universität an, dass es sich bei der Diskussion um die Unterrichtssprache um eine politische, und nicht um eine juristische Diskussion handele.
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