In den letzten Tagen hatten sich in der Wallonie verschiedene Dienste anderer Hilfeleistungszonen über verbale und körperliche Angriffe während den Einsätzen beklagt.
Die Staatsanwaltschaft von Verviers erinnert daran, dass Angriffe auf Mitarbeiter von Rettungsdiensten vor Gericht als Taten mit erschwerenden Umständen gewertet werden. Das Strafmaß wird dann verdoppelt.
avenir/cd/ake