Ein Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts vom vergangenen Freitag verpflichtet die Stadt, ein Diesel-Fahrverbot vorzubereiten. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, falls Stadt und Land bis dahin keine Alternative haben, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Der Richter hält das allerdings für unwahrscheinlich.
Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden. Laschet hatte wiederholt erklärt, dass er Fahrverbote für unverhältnismäßig und umweltpolitisch für kontraproduktiv hält.
dpa/vk