Dies ist in den beschäftigungspolitischen Maßnahmen vorgesehen, die der Ministerrat mit den Sozialpartnern vereinbart hat. Grundsätzlich sollen alle betriebsbedingten Kündigungen dem Konjunkturkomitee gemeldet werden. Ziel der Weiterbeschäftigungspläne ist es, Sozialpläne zu vermeiden.
Beschäftigungspolitik für Luxemburg
Im Großherzogtum Luxemburg sollen Arbeitnehmer, die aus betriebsbedingten Gründen ihren Arbeitsplatz verlieren, eine Zeit lang weiter beschäftigt werden.