Der Kläger erhält jedoch 250 Euro Schadenersatz wegen Provokation durch den Beklagten.
Bei einem im OP entstandenen Streit am 1. Juli 2016 soll ein Internist einen Narkosearzt unsanft hinausgeworfen haben. Der Anästhesist hatte eine außergerichtliche Einigung abgelehnt und Klage gegen den Internisten wegen Körperverletzung eingereicht. Außerdem warf er ihm vor, ihn bei der Ausübung der Heilkunde behindert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Arbeitsstrafe von 60 Stunden und eine Geldstrafe von 600 Euro gefordert. Die Zivilpartei forderte Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
belga/mh