Mit dieser Entscheidung wies das Verwaltungsgericht Trier die Klage eines Polizisten aus dem Hunsrück zurück, der zu seiner Dienststelle mit dem Fahrrad durch den Wald gefahren und dort angeblich von einer Zecke gebissen worden war. Der Biss könne nicht als Dienstunfall anerkannt werden, weil der Polizist nicht den erforderlichen Nachweis erbracht habe, dass die Zecke erst bei der Fahrt durch den Wald an seinen Körper gelangt sei, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Zeckenbiss kein Arbeitsunfall
Wenn ein Beamter auf seinem Arbeitsweg von einer Zecke gebissen wird, hat er keinen Dienstunfall erlitten.