Der Mann tötete die von ihm getrennte Frau mit mehr als 100 Hieb- und Stichverletzungen. Angesichts des "Tatbildes" sei eine Strafaussetzung nach 15 Jahren unangemessen, befanden die Richter am Aachener Landgericht und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung hatte 13 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.
Nachdem die von ihm getrennt lebende Frau einen Neuanfang abgelehnt hatte, fuhr der Mann Anfang Dezember in der Absicht nach Aachen, seine Frau zu töten, wie die Richter feststellten. Seine drei, zehn und elf Jahre alten Kinder, die ihm die Haustür öffneten, schickte er weg. Als seine Frau ihm nicht aufmachte, verschaffte er sich mit Gewalt Zutritt zu der Wohnung.
dpa/rs