Ursprünglich war dem Generaldirektor sogar Bestechlichkeit vorgeworfen worden. Diesen Vorwurf ließ das Gericht aber jetzt nicht mehr gelten. Die Hälfte der Strafe wurde für die Dauer von fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Der 67-jährige Vervierser hatte einer Bewerberin für einen Posten in der Gemeindeverwaltung den Text zukommen lassen, der die Grundlage für das Bewerbungsgespräch bilden sollte. Der Vorfall war durch den Mailverkehr ans Licht gekommen. Der Generaldirektor soll an Spielsucht gelitten haben.
belga/rkr