Das Gericht verurteilte ihn auch wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material. Als erwiesen gilt auch, dass der Mann seine ehemalige Lebensgefährtin und deren Kinder geschlagen hatte.
Der Anwalt des schwer erkranken Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert, weil sein Mandant alle Beschuldigungen zurückgewiesen hatte. Dem Mann wurden auch die bürgerlichen Rechte für eine Dauer von zehn Jahren aberkannt.
belga/cd