Einfacher, schneller und näher am Bürger - so bringt die Gemeinde Amel die Vorteile auf einen Punkt, die für eine Autonomie in Sachen Abwässer sprechen. Am 1. Januar hat die Wallonische Region die Zuständigkeit für Abwassersanierung und -verwaltung an die SPGE übertragen.
Gemeinden, die selbst Wasserproduzent und -verteiler sind, müssen sich nicht dieser Gesellschaft anschließen und können die Aufgaben selbst übernehmen. Dazu gehören vier Gemeinden - neben Herzé, Stoumont und Manhay eben auch Amel.
Der Gemeinderat Amel hat bereits einen einstimmigen Beschluss gefasst: gegen einen Anschluss an die SPGE. Umweltschöffe Stephan Wiesemes erklärt warum. "Die ganze Zone der Gemeinde Amel muss individuell geklärt werden, d.h. es besteht nie die Aussicht auf eine kollektive Kläranlage. In unseren Augen macht es daher keinen Sinn, sich der SPGE anzuschließen. Das was die SPGE anbietet, kann auch sehr gut von der Gemeinde selbst verwaltet werden. Wir sind sogar der Meinung, dass wir es für den Bürger noch interessanter machen können, da der Weg zu unserem Büro kürzer ist und die Prämien schneller ausgezahlt werden können."
Das neue Wassergesetz sieht unter anderem vor, dass für alle neu installierten Kläranlagen eine Abwassergebühr bezahlt werden muss - auch wenn sie konform sind. "Diese wird dann von der Gemeinde eingezogen. Im Gegenzug bietet die Gemeinde dann die Entleerung und die Kontrollen an. Ein Teilbetrag der Wartungskosten wird ebenfalls zurückerstattet", erklärt Wiesemes. Für bestehende Anlagen gibt es eine Übergangsfrist bis Januar 2022.
Auch was die Prämien für Kläranlagen angeht, sieht das neue Wassergesetz Änderungen vor. "Früher bezahlte die Wallonische Region 2.500 Euro aus für bestehende Gebäude, die eine neue Kläranlage installieren. Die Gesetzgebung wurde dahingehend geändert, dass es jetzt nur noch 1.000 Euro sind. Da wir ja aber selbst die Rolle der SPGE übernehmen, zahlen wir diese Prämie dann aus. Unsere Prämien bleiben zusätzlich weiter bestehen, d.h. dass die 1.500 Euro, die von der Gemeinde gewährt werden, nochmal dazu kommen. Die Regel wird dann auch für die Neubauten gelten."
Mit dem neuen Gesetz kommt auf die Bürger eine zusätzliche Verpflichtung hinzu. "Jeder, der eine Kläranlage besitzt oder betreibt, ist verpflichtet einen Unterhaltsvertrag abzuschließen. Alle 18 Monate wird die Anlage dann kontrolliert", so Wiesemes.
Insgesamt sei es für die Gemeinde Amel finanziell günstiger, die Abwassersanierung selbst zu übernehmen, so Bürgermeister Klaus Schumacher. Doch auf die Verwaltung kommt eine Menge Arbeit zu. Um sie zu bewältigen, hat die Gemeinde einen zusätzlichen Umweltberater eingestellt. Damit sind jetzt zwei Beamte des Umweltdienstes für Beratung und Kontrollen zuständig. Die Bürger werden in den kommenden Wochen mit einem Schreiben über die Änderungen informiert.
mb/mg