Verboten ist das Waschen sämtlicher Fahrzeuge, das Auffüllen von Schwimm- und Planschbecken und das Besprengen von Gärten, aber auch Viehweiden.
Auch das Abfüllen von Fässern für das Tränken von Vieh ist verboten, den Landwirten wird empfohlen von der Milchkühlung mittels Wasser aus der Wasserleitung abzusehen und das Wasser für die Viehversorgung den öffentlichen Wasserzapfstellen zu entnehmen.
Wasserverbrauchsbeschränkungen jetzt auch in Amel
Auch in Amel muss ab sofort sparsam mit dem Wasser aus der Wasserleitung umgegangen werden.