Das Kölner Landgericht urteilte, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.
Die beiden in Deutschland geborenen 24 und 25 Jahre alten Türken hatten sich 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19 Jahre alte Radfahrerin. Die Studentin starb.
dpa/rkr/sh