Das Amtsgericht Aachen hatte den Mann bereits im Jahr 2017 zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einer Person verholfen hatte, sich ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland aufzuhalten. Da er sich zum damaligen Zeitpunkt dem Strafantritt nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Den Beamten gab er nach seiner Festnahme zu verstehen, dass er die Geldstrafe nicht aufbringen könne. Somit war die ersatzweise ausgesprochene Haftstrafe unumgänglich. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert.
mitt/rs