Ab sofort verboten ist das Auffüllen von Plansch-und Schwimmbecken, das Besprengen von Rasen und Garten, sämtliche Reinigungsarbeiten und auch das Tränken des Viehs, außer wenn keine andere Versorgungsmöglichkeit besteht. Bei Zuwiderhandeln drohen nicht näher bezeichnete Polizeistrafen.
Bürgermeister Maraite begründet die Verbote damit, dass die Wasserreserven in den Quellfassungen stark zurückgegangen sind und dass die Hauptaufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung darin besteht, Trinkwasser für den menschlichen Verbrauch bereitzustellen.