Das hat das Aachener Schwurgericht am Freitag beschlossen. Der Beschuldigte hatte in dem Prozess erklärt, Kinderstimmen hätten ihn mit dem andauernden Rufen seines Namens gequält. Wegen seiner paranoiden und chronisch wahnhaften Psychose ordnete das Gericht die Einweisung des Mannes an.
mitteilung/mh