Er war von der Aachener Staatsanwaltschaft wegen diverser Delikte zur Festnahme ausgeschrieben. Dazu zählen Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Der Mann musste aufgrund dieser Straftaten noch eine Geldstrafe von 6.900 Euro bezahlen. Da er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, muss er jetzt eine 230-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
mitt/mh