Wegen des winterlichen Wetters macht die Polizei darauf aufmerksam, dass es die Pflicht der Anwohner ist, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu befreien. Bei unbebauten Grundstücken sei der Eigentümer dafür verantwortlich. Schneemassen dürften nicht auf die Fahrbahn geworfen werden oder den Zugang zu Bushaltestellen, Kanaleinläufen oder Wasserhydranten behindern.
Eiszapfen an privaten oder öffentlichen Gebäuden, die über einem Bürgersteig, einem Gehweg oder über der Fahrbahn hingen, müssten entfernt werden. Die Polizei ruft diesbezüglich in Erinnerung, dass im Falle von Unfällen durch Glatteis oder herabfallende Eiszapfen die Versicherung die Verantwortlichen zur Kasse bittet.
mitteilung/mh/est