Die Hälfte der Strafe wurde für eine Dauer von fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann wird außerdem eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen müssen. Weil der Mann mit einer Alarmpistole bewaffnet war, wurde er zu weiteren sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt.
Der Lütticher war damals kurz vor Ladenschluss in das Geschäft gestürmt und hatte die Kassiererin zur Herausgabe des Bargeldes gezwungen. Danach entkam er mit der Beute.
Der Angestellten, die als Nebenklägerin in dem Verfahren auftrat, muss der Verurteilte einen provisorischen Euro zahlen.
cd/jp