Die Maßnahme sei sowohl zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zur Bekämpfung der Folgen des Drogentourismus erforderlich. Die Stadt Maastricht hatte eine entsprechende Maßnahme vor vier Jahren verfügt. Die Coffee-Shop-Betreiber hatten dagegen protestiert und waren vor Gericht gezogen. Das Gutachten des Generalanwalts ist nicht bindend. In der Regel folgt der Europäische Gerichtshof aber in seinem Urteil dem Gutachten.
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