Nach Überzeugung der Kammer tötete die Frau im April 2016 in Gießen einen 79 Jahre alten Mann und wenige Wochen später in Düsseldorf eine 86-Jährige und deren 58 Jahre alte Tochter. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Das schließt eine vorzeitige Haftentlassung aus. Motiv der 36-Jährigen sei Habgier gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte als eine auf den ersten Blick "sympathisch wirkende" Frau bezeichnet. Bei genauer Betrachtung sei sie aber eine "Serienmörderin".
Die Frau hatte nach Überzeugung des Gerichts im April 2016 einen 79 Jahre alten Zauberkünstler in Gießen umgebracht und bestohlen. Um die Taten zu verdecken, soll sie Feuer gelegt haben. Im folgenden Mai ermordete die Angeklagte zudem laut Kammer in Düsseldorf zwei Frauen. Mit den gestohlenen EC-Karten der Opfer soll sie dann Geld abgehoben haben.
dpa/rs