Dabei war ein Arbeiter einer Konstruktionsfirma sieben Meter in die Tiefe gestürzt. Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs, plädierte auf eine Geldstrafe von 36.000 Euro für das Unternehmen und auf eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung für seinen Geschäftsführer.
Tilgenkamp monierte das Fehlen eines Sicherheitskoordinators. Darüber hinaus hätte es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bessere Sicherheitsmaßnahmen vor Ort geben müssen. Das Gerüst sei nicht vollständig gewesen, und es habe auch kein Auffangnetz gegeben.
Das Urteil wird für den 12. März erwartet.
belga/rs