Dem heute 67-Jährigen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen das Berufsgeheimnis vorgeworfen. Der Beamte soll in einem Bewerbungsverfahren einer Kandidatin Antworten auf Prüfungsfragen gegen Zahlung einer Geldsumme von 1.500 Euro angeboten haben. Das Vergehen war seinem Stellvertreter aufgefallen, als der Generaldirektor wegen einer Krankheit ausfiel.
Luc Carabin ist einschlägig vorbestraft. In dem Verfahren hieß es, er leide unter Spielsucht. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Haft. Der Urteilsspruch wird für den 23. Januar erwartet.
rs