Der Mann war im April letzten Jahres, bewaffnet mit einer sogenannten Alarmpistole, kurz vor Ladenschluss in das Geschäft gestürmt und hatte die Kassiererin zur Herausgabe des Bargeldes aufgefordert. Danach entkam er mit der Beute.
Vor Gericht erklärte der Mann, er habe zu diesem Zeitpunkt extreme finanzielle Schwierigkeiten gehabt. Der Entschluss zu dem Überfall sei ihm spontan gekommen. Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Kassiererin und sagte, er bereue die Tat zutiefst. Inzwischen habe er im Leben wieder Fuß gefasst.
Die Supermarktangestellte ist auch heute noch traumatisiert und tritt als Nebenklägerin in dem Verfahren auf. Das Urteil soll am 5. Februar gesprochen werden.
meuse/rs