Jamie will es in der Silvesternacht krachen lassen. Da gibt es viel Auswahl: Knallerbsen, Lichterspiele, kleine Tischfeuerwerke, Raketen oder Batterien. Weil Jamie noch keine 18 ist und die Feuerwerkskörper nur an Erwachsene abgegeben werden, hat er seinen großen Bruder Joey zum Einkaufen mitgenommen. Der Jugendliche aus Schönberg hat sich schnell entschieden - für ein paar Raketen.
Was Jamie ausgesucht hat, ist allerdings nur ein Dummy – eine leere Verpackung. Die echten Feuerwerkskörper lagern in einem besonders geschützten Raum im Keller des Ladens. Aus dem "Bunker" muss Noah Krämer die Ware holen, die der Kunde ausgewählt hat. "Es darf keine elektronische Leitung durchlaufen und keine Lampe sich in dem Raum befinden. Sonst könnten Funkenflug oder Wärmequellen entstehen, die wir bei Feuerwerk weniger gebrauchen können", erklärt Noah Krämer.
"Das sind für uns Verkäufer zwar mehrere Kilometer am Tag, aber die Kunden dürfen nicht in direkten Kontakt mit dem Feuerwerk kommen, das wäre zu gefährlich." Jeder der Feuerwerkskörper erwirbt, muss im Geschäft Namen und Adresse hinterlassen, damit die Polizei jederzeit zurückverfolgen kann, wer wie viel gekauft hat, erklärt Noah Krämer, der bei Freni für den Einkauf zuständig ist.
Rund 150 Kunden pro Tag verzeichnet der Laden in St.Vith vor Silvester. Unter ihnen auch viele aus Deutschland. "Weil die Deutschen wissen, dass unser Feuerwerk durch andere Anteile an Weißpulver und Nitraten viel schöner und knalliger ist", so Krämer. Allerdings warnen die deutschen Behörden immer wieder, dass die dort verwendeten Feuerwerkskörper ein deutsches Prüfzeichen haben und ausschließlich im dortigen Einzelhandel angeboten werden müssen.
Verkauf nicht zeitlich begrenzt
Besitz, Lagerung und Verkauf von Feuerwerkskörpern sind durch die föderale Gesetzgebung geregelt. Während in Deutschland der Verkauf von Feuerwerkskörpern streng auf die Tage vor Silvester limitiert ist, können autorisierte Händler in Belgien das ganze Jahr über verkaufen.
Aber wer für eine Hochzeit, einen Geburtstag oder eine andere Gelegenheit ein Feuerwerk abbrennen will, muss eine Genehmigung bei der Gemeinde anfragen. In den neun ostbelgischen Gemeinden sind Feuerwerkskörper nur in der Silvesternacht erlaubt – an den anderen Tagen des Jahres nur mit Sondergenehmigung.
Auch die Menge, die an einen Kunden abgegeben werden darf, ist gesetzlich geregelt. So dürfen pro Verbraucher höchstens ein Kilo pyrotechnischer Stoffe verkauft werden.
Ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, kontrolliert die Polizei in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, erklärte eine Sprecherin der Polizeizone Weser-Göhl dem BRF auf Anfrage. Dass Feuerwerkskörper gefährlich sein können und mit Vorsicht gehandhabt werden müssen, darauf weisen auch die Händler hin.
Damit die Silvesterfreude nicht durch Unfälle mit Feuerwerkskörpern getrübt wird, hat Noah Krämer noch ein paar Tipps: "Der Untergrund sollte nicht zu nass sein. Natürlich muss das Feuerwerk trocken gelagert werden. Und bei Raketen muss man besonders vorsichtig sein, dass sie nicht abbrechen und dass man eine richtige Startrampe hat. Zum Beispiel einen Kasten, der fest auf dem Boden steht."
mb/km