Eigentlich sollte die Übergangsfrist Ende 2017 auslaufen. Weil aber noch keine Alternativen gefunden wurden, wurde sie bis zum 31. März 2018 verlängert.
Hintergrund ist, dass Patienten, die vor Juli 2017 mit ihrer Behandlung in Deutschland begonnen haben, noch unter die Bedingungen des Izom-Abkommens fallen. Damit sie ihre Behandlung unter den gleichen Bedingungen wie zu Beginn fortsetzen konnten, wurde eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres vereinbart. Mangels Einigung, wie weiter mit diesen Patienten verfahren wird, wurde die jetzt verlängert.
Das Izom-Abkommen wurde im Sommer 2017 beendet und durch die weniger leistungsstarke Ostbelgien-Regelung ersetzt. Die Regierung will sich weiterhin für einen Ausbau der Ostbelgien-Regelung einsetzen.
mitt/ake