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Mobilitätshilfen: Unterstützung aus der DG

19.12.201713:46

Sich im Alltag unabhängig fort zu bewegen, ist für viele von uns selbstverständlich. Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung sind dafür jedoch auf Mobilitätshilfen angewiesen. Seit Juli dieses Jahres ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Gewährung dieser Hilfen zuständig. Was das bedeutet und wie das in der Praxis aussieht, wollten wir von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wissen.

Tobias hat gut lachen. Seit zwei Wochen hat er einen neuen elektrischen Rollstuhl. Damit kann sich der 18-Jährige schnell und selbständig fortbewegen, zum Beispiel wenn er nach dem Unterricht im Eupener Zentrum für Förderpädagogik zum Internat fährt. Dort ist der Eifeler die Woche über untergebracht.

Dass er eine angepasste Mobilitätshilfe bekommt, dafür sorgt seit der Kompetenzübertragung die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben in St. Vith. Anrechtskriterien und Erneuerungsfristen sind zwar gleich geblieben, erklärt Lara Classen, Ergotherapeutin bei der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, "aber es ist einfacher geworden. Die Zielsetzung war, dass die Person nur noch einen zuständigen Ansprechpartner hat, der sie und das Dossier von Anfang bis Ende begleitet."

Teilhabe

Bei Tobias stand eine Abklärung in der Schule am Anfang der Prozedur. In anderen Fällen steht ein Hausbesuch des zuständigen Mitarbeiters an, wenn eine neue Mobilitätshilfe beantragt wird. So sollen Umfeld und Bedarf des Antragstellers festgestellt werden. "In einer zweiter Phase ist dann ein Expertise-Termin notwendig - immer mit Facharzt, zuständigem Ergotherapeut und wenn notwendig auch ganz vielen andere Personen, wie beispielsweise Kinesitherapeuten, Sozialarbeitern oder Familienmitgliedern, um alle Inhalte besprochen zu haben. Im multidisziplinären Team wird dann das Anrecht geprüft wird. Das ist dann dienststellenintern", erklärt Lara Classen.

Bei den Mobilitätshilfen soll nicht die Beeinträchtigung im Mittelpunkt stehen, sondern die Teilhabe. Das ist auch im Sinne des Zentrums für Förderpädagogik. Der E-Rolli hilft Tobias Aufgaben zu übernehmen, die Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und soziale Kontakte fördern, betont Anita Ernst-Radermacher, Leiterin der Sekundarschule des ZFP. Zum Beispiel Botengänge für die Schulküche, "so dass er merkt, dass er Verantwortung hat und Teil der ganzen Gruppe ist".

Um sich mitteilen zu können, benötigt Tobias auch eine Kommunikationshilfe. Mittels Augensteuerung kann er sich über einen Computer ausdrücken. Noch steht das neue Gerät im Therapieraum. Bald soll es an den Rollstuhl montiert werden.

Unabhängigkeit

Für Tobias und seine Familie sind die Mobilitätshilfen eine große Unterstützung im Alltag. Vor allem der elektrische Rollstuhl gibt dem Jugendlichen ein Stück Unabhängigkeit, freut sich seine Mutter Erika Herbrand. "Er wird selbständig dadurch und braucht mich oder das Personal der Schule nicht unbedingt. Er kann selbst entscheiden, wo er hin möchte und sich seine Ziele selbst aussuchen." Dass die Betreuung jetzt vor Ort durch die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben erfolgt, schätzen Tobias Eltern.

Aber nicht alles fällt unter Mobilitätshilfen. Für das, was die Orthopädie betrifft, sind weiter die Krankenkassen zuständig. Und auch für Bewohner von Altenpflegeheimen gelten andere Prozeduren. Wer kurzfristig und vorübergehend eine Mobilitätshilfe benötigt, wendet sich an die bekannten Anlaufstellen. "Das sind nach wie vor immer noch die Ausleihdienste, die es vorher auch schon gegeben hat, wie das Rote Kreuz, verschiedene Krankenkassen oder auch verschiedene Rollstuhlverkäufer", erklärt Lara Classen.

Selbstbestimmtes Leben - dazu leisten die Mobilitätshilfen einen großen Beitrag. Vor allem ermöglichen sie eine Teilhabe an der Gemeinschaft. Für die Betroffenen ist das ein großer Gewinn.

mb/mg

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