Deren zum Tatzeitpunkt zwölfjährigen Bruder habe er zu sexuellen Handlungen gezwungen. Der Angeklagte räumte im Verfahren die Taten ein. Es sei für ihn heute unverständlich, dass er sie begangen habe.
Ein Gutachter erklärte, der Mann sei kein klassischer Pädophiler. Vielmehr sei er geistig leicht zurückgeblieben und habe die Gelegenheiten ausgenutzt.
Die Verteidigung bestritt die Vorwürfe nicht, führte jedoch an, dass der Mann als Kind selbst missbraucht worden sei. Das Urteil soll am 10. Januar 2018 gesprochen werden.
belga/rs