Der 60-Jährige nutzte regelmäßig ein Flachdach unweit seiner Wohnung als Terrasse. Um dorthin zu gelangen, musste er über das Dachfenster des Geschäfts steigen. Dabei war er nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zu Fall geraten und durch die Scheibe drei Meter in die Tiefe gestürzt. Fremdverschulden wird ausgeschlossen.
belga/mh