Rieus Produktionsfirma hatte von der Gewerbeaufsicht einen Bußgeldbescheid in Höhe von 116.550 Euro erhalten, weil im Sommer 2015 bei sieben Freiluftkonzerten in Maastricht minderjährige Panflötenspieler noch nach 23:00 Uhr auf der Bühne gestanden hatten. Das ist unter-18-Jährigen in den Niederlanden verboten.
Rieu hatte gegen das Bußgeld Einpruch eingelegt und argumentiert, für den Auftritt sei nicht er verantwortlich gewesen, sondern ein rumänischer Panflöten-Virtuose. Die Argumente der Gewerbeaufsicht überzeugten das Gericht nicht.
dpa/ake