Der Regionalabgeordnete Edmund Stoffels (SP) befragte nun den neuen Finanzminister Jean-Luc Crucke (MR), ob die Abschaffung bereits ab Januar 2018 gilt oder erst im Steuerjahr 2018 erfolgt. Crucke antwortete, dass die Fernsehsteuer für alle Perioden als abgeschafft gilt, die in 2018 starten. Für Steuerperioden, die hingegen bereits in 2017 starten, muss diese integral gezahlt werden.
Wer also noch in diesem Jahr eine Zahlungsaufforderung bekommen hat, muss dieser nachkommen. Mit 2018 ist demnach nicht das Ziviljahr, sondern das Steuerjahr gemeint.
mitt/lo