Vor diesem Hintergrund erinnern die Winterdienste der fünf Eifelgemeinden und der Regionalstraßenverwaltung daran, dass Streudienste gerne Hilfe leisten, aber ohne Gewähr für allzeit eisfreie Straßen.
Die Winterdienste räumen bei Schneefall zunächst die Hauptverkehrsachsen, dann Verbindungsstraßen, um Berufsverkehr und Schülertransport zu gewährleisten. Bei Glatteis und festgefahrener Schneedecke würden vorwiegend Verbindungsstraßen, Steigungen und besondere Gefahrenpunkte gestreut.
Es wird gleichzeitig vor übertriebenem Anspruchsdenken gewarnt. Auch wird an die Verpflichtung erinnert, unter anderem Bürgersteige und bebaute Grundstücke von Schnee und Eis zu befreien. Dabei dürfe der Schnee nicht auf der Straße abgelagert werden.
mit/cd