Das neue Regelwerk sieht eine Amnestie für Übertretungen vor, die vor dem 1. März 1998 begangen wurden. Außerdem sieht es eine Verjährung für Verstöße vor, die 20 Jahre und länger zurückliegen.
Ausgenommen davon sind unter anderem die Nicht-Einhaltung des Sektorenplans, die Einrichtung von Kleinstwohnungen oder die Nicht-Respektierung von denkmalgeschützten Immobilien oder Naturschutzgebieten.
Der SP-Regionalabgeordnete Edmund Stoffels Stoffels hatte den Minister darum gebeten, die Anfragen auf Bau- oder Globalgenehmigungen von Anfragen auf Regularisierung getrennt zu betrachten. Bisher galt, dass Neues nicht genehmigt werden darf, solange das Bestehende nicht regularisiert ist. Das bremste die Betriebe in ihrer Entwicklung aus. Stoffels lobte, dass der alte Passus entsprechend geändert wurde.
Mit 38 Ja-Stimmen wurde das Regelwerk angenommen. Das ist genau die Mindestzahl, die erreicht werden muss, damit überhaupt eine Abstimmung erfolgen kann. Da einige Mitglieder der Mehrheit fehlten, verhalf Stoffels der Mehrheit dazu, abstimmen zu lassen. Stoffels war der einzige aus der Opposition, der dem Kompromiss zustimmte.
mitt/rs