Sie betrifft Verbraucherschutzregeln für den grenzüberschreitenden Einkauf digitaler Inhalte wie Apps oder Musikdateien in ganz Europa. Nach monatelangen schwierigen Verhandlungen zwischen den Fraktionen wurde diese Einigung am Dienstag in den Ausschüssen für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie Justiz des EU-Parlaments verabschiedet.
In Zukunft sollen Verbraucher, die etwa einen bezahlten Film wegen schlechter Videoqualität nicht online ansehen können, das Recht auf Behebung des Problems, auf Preissenkung oder auf Beendigung des Vertrags bei voller Kostenerstattung haben.
In vielen EU-Mitgliedstaaten gibt es in diesem Bereich, beispielsweise beim Einkauf von Apps, aktuell sogar überhaupt keine Vorschriften. Das Parlament macht nun den Weg frei für ein einheitliches Recht für alle Mitgliedstaaten. Damit dies zu geltendem Recht wird, stehen weitere Verhandlungen mit dem Europarat an.
Arimont sagte, die Harmonisierung müsse sich in Zukunft auch auf andere Bereiche beziehen. Auch beim Handel mit Sachgütern müssten einheitliche und für die Verbraucher einfache Rechte und Garantien greifen. Das gelte sowohl für den Fernabsatz als auch für den klassischen Einkauf im Geschäft.
mitt/rs