Hintergrund ist die Klage der Differdinger Bäckerei Berto. Im Juni 2015 wollte das Unternehmen ab fünf Uhr morgens Brötchen und Croissants verkaufen und fragte eine entsprechende Genehmigung beim Wirtschaftsministerium an. Das Argument: Die Tankstellen wenige hundert Meter weiter dürften zu jeder Tageszeit geöffnet sein und Brötchen verkaufen.
Doch die Anfrage des Bäckers lehnte der Minister ab. Das Gesetz von 1995 sieht vor, dass Bäckereien erst um sechs Uhr öffnen dürfen und spätestens um 20 Uhr schließen. Die Bäckerei empfand, dass die Tankstellen dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil hätten.
Im März urteilte das Verfassungsgericht, dass es gegen die Gleichheit vor dem Gesetz verstoße, die Öffnungszeiten für Bäckereien anders zu regeln als für Tankstellen, obwohl beide in Konkurrenz stehen. Das Verwaltungsgericht hob deshalb vor kurzem die Ablehnung des Wirtschaftsministers auf. Möglicherweise geht der Staat in Berufung.
luxwort/rs