Eine entsprechende Polizeiverordnung haben die Gemeinden Bütgenbach und Büllingen erlassen. Sie gilt seit dem 2. Juli.
mit / mb
Lagerfeuer, Grillen und wildes Zelten rund um den See von Bütgenbach sind verboten.
Eine entsprechende Polizeiverordnung haben die Gemeinden Bütgenbach und Büllingen erlassen. Sie gilt seit dem 2. Juli.
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