Sie sollen dafür sorgen, dass keine Alkoholexesse, Schlägereien und Partylärm mehr entstehen. Ein vom Oberbügermeister angedrohtes generelles Alkoholverbot zur nächtlichen Stunde soll es vorerst aber nicht geben. Vielemehr setzt man darauf, dass die Wirte und Kioskbetreiber künftig freiwillig auf den Verkauf von Alkohol in der Nacht verzichten.
az/ak