Diese gilt für alle vier Nordgemeinden der DG. Darin heißt es unter anderem, dass jeder Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet ist, an der Fassade zur Straße hin, eine Hausnummer anzubringen.
Zudem sei es erforderlich, die Namen der Hausbewohner an der Türklingel und am Briefkasten sichtbar zu machen.
mitt/rs