Fahrer, die im Stau oder im zähfließenden Verkehr keine Rettungsgasse bilden, werden gezielt auf ihr Fehlverhalten angesprochen und sanktioniert. Es gebe klare Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse, so die deutsche Polizei.
In Deutschland müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. Damit Rettungskräfte Unfallopfern schnell helfen können, müssen sie möglichst ungehindert zum Unfallort kommen, so die Polizei.
Zwei ostbelgische Feuerwehrkommandanten bestätigten dem BRF, dass dies auch in Belgien immer wieder ein Problem sei.
swr/mz