Darauf weist Provinzgouverneur Foret hin. Es ist auch verboten bis zu den Kommunalwahlen Werbegeschenke zu verteilen; Wahlwerbung auf kommerziellen Werbetafenl muss kleiner sein als vier Quadratmeter.
Wahlplakate nur an erlaubten Stellen platzieren
Wahlplakate dürfen in der Provinz Lüttich nur dort angebracht werden, wo die Behörden es erlauben, nicht an Bäumen oder Strommasten, Zäunen oder Mauern.